Als Heiler bin ich einem inneren Ruf gefolgt und musste die Kraft haben, mich auf eine tiefgehende Läuterung und Initiation einzulassen. Für mich war es ein strenger Weg der Seelenreifung. Für einen Heiler sind meines Erachtens Liebe und Mitgefühl sowie Demut und persönliche Integrität eine abso­l­­­ute Not­wendigkeit. Sie sind ebenso Grundlage seines Wirkens, wie seine innere göttliche Führung.


Schon in sehr jungen Jahren entdeckte man an mir die gottgegebene Fähigkeit, anderen Menschen helfen zu können. Ich verdanke dies vor allem der liebenden Aufmerksamkeit meiner Großmutter, die ebenfalls diese göttliche Gabe besaß. Als Kind wollte ich diese Kraft zeitweise unterdrücken, weil es mir unheimlich war, damit umzugehen. Darüber hinaus hatte ich vielfach Erscheinungen von Engeln. Ich war auf einem Klosterinternat und wurde sehr gottverbunden und christlich erzogen. Ich wählte einen normalen Beruf und war Jahrzehnte Bürovorsteher in einem Notariat.


Im Jahre 1997 war mir anlässlich eines Besuchs bei einem englischen Heiler und einem Medium der Spiritual-Church in London vorhergesagt worden, dass ich selbst in einigen Jahren eine hauptberufliche Heilertätigkeit ausüben würde. Damals habe ich hierüber ungläubig den Kopf geschüttelt.


Je älter ich wurde, um so mehr verstärkte sich diese Kraft in mir und im Jahre 2001 stand ich so sehr in der Gnade, dass ich nicht mehr umhin konnte, meine Berufung zum Beruf zu machen. Zeitweise war und ist die Gabe eine schwere Aufgabe. Sie verlangt Disziplin und Hingabe.


Nachdem ich nun so viele Jahre ausschließlich als Heiler tätig bin, erlebe ich, dass die Heilkraft, die in mir wirkt, durch ihren ständigen Gebrauch immer mehr zunimmt. Ich darf darauf vertrauen, dass die göttliche Energie, die Christus-Energie, durch mich wirkt, mir Visionen, Intuition und Sicherheit gibt, ausschließlich zum Wohle der Hilfesuchenden.
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 ist das Geistige Heilen endlich auch in Deutschland legalisiert. Geistig-spirituelles Heilen zählt zu den seelsorgerischen (religiösen) Diensten. Der Heiler wird jedoch durch dieses Urteil einem Gewerbetreibenden gleichgestellt und muss somit vom Honorar Mehrwertsteuer abführen, Gewerbesteuer und IHK-Beiträge zahlen.